Kritik an geplanter Rückkehr zu 19 Prozent - 22.9.23
Dehoga-Kreisverband spricht mit Dörflinger über Mehrwertsteuerregeulung
SZ
Biberach
Die geplante Mehrwertsteuererhöhung durch die Bundesregierung ist im Mittelpunkt des Austauschs von Vertretern des Dehoga-Kreisverbands Biberach mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Dörflinger gestanden.
Um die gastronomischen Betriebe während der Corona-Pandemie zu unterstützen senkte die Große Koalition im Bund die Mehrwertsteuer bei Speisen und Getränken von 19 Prozent auf sieben Prozent. „Diese Regelung war notwendig, um den Betrieben etwas Spielraum zu geben und die hohen Preissteigerungen abzufedern“, sagt Dörflinger.
Nun hat die Ampel-Regierung zwischenzeitlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2024 eine Rückkehr auf das Vor-Corona-Niveau von 19 Prozent vorsieht.
Für Ludwig Zwerger, Vorsitzender des Dehoga-Kreisverbandes Biberach, trifft dieser Schritt vor allem die Gäste: „Um meine Betriebe wirtschaftlich halten zu können, muss ich die Preiserhöhungen direkt an meine Gäste weitergeben. Inwiefern das dann Einfluss auf die Gästezahlen haben wird, lässt sich noch nicht sagen. Daher ist zu befürchten, dass die geplante Erhöhung viele Betriebe in Schwierigkeiten bringen wird.“ Zustimmung erhielt Zwerger aus der Runde von Bernd Heinzelmann (Linde Steinhausen), Siegfried Sax (Klosterhof Gutenzell) und Ewald Braunmüller (Gaststätte Löwen Steinhausen/Rottum).
Die Vertreter des Kreisverbandes waren sich einig, dass man dringend an der reduzierten Mehrwertsteuer festhalten müsse, um das Wachstum und die Widerstandsfähigkeit der Gastronomiebetriebe zu sichern. Man fühle sich von der Bundesregierung regelrecht vor den Kopf gestoßen. „Jede Gaststätte, die heute aufgegeben wird, wird morgen nicht mehr neu eröffnet werden. Daher ist es so wichtig, die Betriebe als Teil der Daseinsvorsorge auch zu unterstützen“, fasst Dörflinger zusammen.
Der Landtagsabgeordnete sagte zu, sich auf bundespolitischer Ebene bei den entsprechenden Entscheidungsträgern für die Beibehaltung des Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent einzusetzen.