Vernetzte Wege: Land stärkt kommunalen Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur im Landkreis Biberach- 13.3.24

Foto: privat

Mit dem Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur unterstützt das Land Baden-Württemberg die Kommunen in ihren Vorhaben nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Im erweiterten Maßnahmenplan ist der Landkreis Biberach mit zahlreichen Maßnahmen vertreten, fünf Projekte wurden in diesem Jahr neu in das Programm aufgenommen.
 
„Die fortlaufende Erweiterung des Rad- und Fußwegnetzes ist neben der Straßeninfrastruktur eine Schlüsselaufgabe. Mit Umsetzung der Maßnahmen werden die Möglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger verbessert und auch die Sicherheit steigt. Darüber hinaus schaffen wir Angebote für aktive und gesundheitsfördernde Mobilitätsformen. Ich freue mich, dass mit der Hinzunahme fünf weiterer Maßnahmen auch den konkreten Anforderungen im Landkreis Biberach entsprochen wird“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach und verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion zur heutigen Vorstellung des Maßnahmenplans durch das Verkehrsministerium.
 
Laut Verkehrsministerium sind folgende Maßnahmen im Landkreis Biberach 2024 neu in das Förderprogramm kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen worden:     

Folgende Maßnahmen im Landkreis Biberach sind bereits 2012 – 2023 in das Förderprogramm kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen worden:

LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW

Zu einem flächendeckenden Radnetz gehören neben den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen auch Radwegenetze in kommunaler Baulast. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur.
 
Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Viele Vorhaben mit einer positiven Klimawirkung können mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Zusammen mit den Bundesmitteln aus dem Sonderprogramm Stadt und Land können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten übernommen werden. Gefördert werden beispielsweise Rad- und Fußwege, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen oder Sanierungen von Radwegen. Das Landesprogramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur für die Jahre 2024 bis 2028 umfasst über 900 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von circa 375 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von circa 955 Millionen Euro aus.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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