Spitze auf dem Land!: Zwei Betriebe aus dem Landkreis Biberach in Förderlinie für Technologieführer aufgenommen - 7.6.24
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ Unternehmen im Ländlichen Raum, die eine herausragende Innovationskraft auszeichnet. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss hat in diesem Jahr insgesamt sechs Projekte für eine Fördersumme von insgesamt 2,1 Millionen Euro ausgewählt. Darunter sind mit der Firma Kniele GmbH aus Bad Buchau und einem Unternehmen aus Dürmentingen (dessen Name auf Wunsch der Firma nicht veröffentlich wird) auch zwei Betriebe aus dem Landkreis Biberach.
„Innovative Ansätze sind essentiell, um die führende Rolle unseres Landes als dynamischen Wirtschaftsstandort zu sichern. Wir brauchen kleine und mittelständische Betriebe, die mutig in ihre Zukunft investieren. Das Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land‘ bietet eine wichtige Plattform, um diese Potenziale weiter zu fördern und die wirtschaftliche Stärke des ländlichen Raums in Baden-Württemberg auszubauen. Besonders freue ich mich, dass von landesweit sechs geförderten Unternehmen zwei aus meinem Wahlkreis kommen. Der Landkreis Biberach beweist damit seine Vitalität als Wirtschaftsmotor, der die gesamte Region belebt und die Lebensqualität im ländlichen Raum merklich erhöht“, betont Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach im Rahmen der heutigen Bekanntgabe der Förderempfänger durch das Landesministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Vorhaben, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.