Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic antwortete darauf, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Liste derjenigen handwerklichen Berufe erstellt habe, für die die Lkw-Maut nicht anfallen fallen würde. Die Garten- und Landschaftsbauer wären jedoch mautpflichtig, da diese im Ausbildungsberufsverzeichnis dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet seien. Folglich können es für diese Betriebe keine Ausnahme geben. „Diese Antwort ist äußerst ernüchternd. Listen und Verzeichnisse sind für Ministerium und Bundesamt also entscheidend, nicht aber die tatsächliche handwerkliche Tätigkeit der Garten- und Landschaftsbauer. Am schlimmsten ist, dass dabei die hohen Belastungen für dieses Betriebe durch die erweiterte Mautpflicht scheinbar keine Rolle spielen. Das geht völlig an der Realität vorbei, denn vor allem die kleineren Unternehmen brauchen Entlastungen und nicht noch weitere Belastungen“, so Dörflinger. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Thematik angenommen und jüngst den Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen - Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024“ an den Bundestag gestellt. „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer heimischen Unternehmen darf es nicht geben. Es haben sich mehrere Firmen und Selbständige aus dem Wahlkreis Biberach über die Mauterhöhung und die fehlenden Ausnahmen etwa auch für den Gartenlandschaftsbau beklagt. Es müssen alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören neben dem Gartenlandschaftsbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten“, sagt CDU-Bundestagsabgeordneter Josef Rief.
Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies um meine Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.