Lkw-Mautpflicht: Dörflinger und Rief fordern Ausnahmen für Garten- und Landschaftsbauer - 8.7.24

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Seit dem 1. Juli 2024 müssen auch Fahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die für den Güterkraftverkehr bestimmt oder genutzt werden, auf Bundesstraßen und Autobahnen Maut entrichten. „Diese Mautausweitung belastet gerade kleine und mittlere Betriebe, was letztlich auch die Verbraucher durch höhere Preise zu spüren bekommen. Dass der Bund hier Maut-Ausnahmen für Handwerksbetriebe - die sogenannte ‚Handwerkerausnahme‘ - beschlossen hat, begrüße ich grundsätzlich.

Völlig unverständlich ist für mich aber, dass diese Ausnahmen nicht für alle handwerklich arbeitenden Berufe gelten. So fallen die Garten- und Landschaftsbauer völlig durchs Raster und müssen der Mautpflicht bei gewerblichen Transporten, die mit ihrer handwerklichen Tätigkeit verbunden sind, voll nachkommen. Das betrifft auch die Betriebe im Landkreis Biberach, die für den Garten- und Landschaftsbau unverzichtbar sind“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach. Daher habe er sich als handwerkspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit seiner Landtagskollegin Sarah Schweizer mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt und die dem Handwerk zugestandenen Mautausnahmen auch für Garten- und Landschaftsbauer gefordert.
 
Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic antwortete darauf, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Liste derjenigen handwerklichen Berufe erstellt habe, für die die Lkw-Maut nicht anfallen fallen würde. Die Garten- und Landschaftsbauer wären jedoch mautpflichtig, da diese im Ausbildungsberufsverzeichnis dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet seien. Folglich können es für diese Betriebe keine Ausnahme geben.
 
„Diese Antwort ist äußerst ernüchternd. Listen und Verzeichnisse sind für Ministerium und Bundesamt also entscheidend, nicht aber die tatsächliche handwerkliche Tätigkeit der Garten- und Landschaftsbauer. Am schlimmsten ist, dass dabei die hohen Belastungen für dieses Betriebe durch die erweiterte Mautpflicht scheinbar keine Rolle spielen. Das geht völlig an der Realität vorbei, denn vor allem die kleineren Unternehmen brauchen Entlastungen und nicht noch weitere Belastungen“, so Dörflinger.
 
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Thematik angenommen und jüngst den Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen - Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024“ an den Bundestag gestellt. „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer heimischen Unternehmen darf es nicht geben. Es haben sich mehrere Firmen und Selbständige aus dem Wahlkreis Biberach über die Mauterhöhung und die fehlenden Ausnahmen etwa auch für den Gartenlandschaftsbau beklagt. Es müssen alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören neben dem Gartenlandschaftsbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten“, sagt CDU-Bundestagsabgeordneter Josef Rief.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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