Hochwasserschutz beschleunigen - 18.1124
Thomas Dörflinger initiiert Austausch von Bürgermeistern mit Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann
Starke Hochwasserereignisse haben im Landkreis Biberach in den vergangenen Jahren mehrfach zu erheblichen Schäden für Anwohner, Betriebe und Gemeinden geführt. „Die Kommunen haben den Handlungsbedarf erkannt und sich auf den Weg zu einem leistungsfähigen Schutz vor den Folgen von Hochwasser- und Starkregenereignissen begeben. Trotz der Dringlichkeit zeigt sich aber, dass zahlreiche geplante Schutzmaßnahmen bis heute noch nicht umgesetzt sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht schnelle und effektive Lösungen für einen besseren Schutz. Die Planungs- und Umsetzungsprozesse von Hochwasserschutzmaßnahmen müssen daher deutlich schneller werden“, sagte Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach. Genau hierzu trafen sich auf Dörflingers Initiative zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Landkreis Biberach sowie Vertreter des Landratsamtes mit Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann im Ummendorfer Rathaus. Bürgermeister Heiko Graf stellte seine Gemeinde vor und ging auf die Hochwasserereignisse in Ummendorf ein: „Die Bürger verstehen zurecht nicht, wenn es viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauert, bis ein Hochwasserschutz realisiert ist. Daher braucht es schlanke Verfahren, klare Zuständigkeiten sowie Mut der Verantwortlichen in den entsprechenden Behörden zu schnellen Entscheidungen sowie Vertrauen zu den Planungen der Bürgermeister und deren Planer, welche die Örtlichkeiten am besten kennen. Der Schutz der Bevölkerung muss bei der Abwägung Priorität haben“, so Graf.
Zum Auftakt des Arbeitstreffens betonte Staatssekretär Baumann in seinem Statement die Bedeutung des Hochwasserschutzes, dankte den Kommunen für ihren Einsatz und stellt klar heraus, dass sich auch das Land höhere Geschwindigkeiten bei den Verfahren zum Ziel setze. Baumann führte aus: „Extremwetter werden auch bei uns in Süddeutschland weiter zunehmen. Um die Menschen und ihre Besitztümer bestmöglich zu schützen, ist der Einsatz aller gefragt. Bund, Land, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger müssen an einem Strang ziehen. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass sich Investitionen in den Hochwasserschutz bezahlt machen. Vielerorts konnten trotz hoher Wasserstände Überflutungen verhindert werden. Das Land unterstützt die Kommunen bei dieser großen Aufgabe. Allein 2023 wurden rund 115 Millionen Euro für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie ausgegeben, auch wird das Erstellen von Hochwassergefahrenkarten und kommunalem Starkregenrisikomanagement gefördert. Damit wir keine Zeit verlieren, ist es wichtig, dass beim Beantragen von Förderungen alle erforderlichen Unterlagen sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen vorliegen. Zugleich arbeiten Bund und Länder daran, die Verfahren von Hochwasserschutzmaßnahmen weiter zu beschleunigen.“
Die anschließende Diskussionsrunde nutzten die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister intensiv, um ihre konkreten Anliegen und Probleme sowie ihre Ideen zur Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungsprozesse im Hochwasserschutz darzustellen. Themen waren dabei unter anderem die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Untersuchungen, der Fachkräftemangel in Behörden und Planungsbüros sowie die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Hochwasserschutzmaßnahmen.
Mehrfach wurde von kommunaler Seite ein Kernproblem genannt: Während der Verfahren ändern sich häufig die Anforderungen, die für die Planung und die angestrebte Förderung erforderlich sind – beispielsweise naturschutzfachliche Untersuchungen, technische Vorgaben oder Erfordernisse in der Kosten-Nutzen-Bewertung. Dadurch müssen bereits abgeschlossene Schritte teils erneut bearbeitet oder zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Eine klare und für die Dauer des Verfahrens verbindliche Festlegung der Behörden zu Beginn des Planungsprozesses könnte hier stark beschleunigend wirken. Änderungen sollten nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig sein. Baumann antwortete darauf, dass auch die Verwaltung solche verbindlichen Festlegungen befürwortet. Im Fall von Gesetzesänderungen müsse jedoch das Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit notfalls neu aufgesetzt werden. Wo es Ermessensspielräume der Behörden gibt, sollten diese genutzt werden, ohne die Verfahren zu ändern. Er werde diesen Punkt in die Beratungen zur Verfahrensbeschleunigung mit dem Bund und innerhalb des Landes nochmals einbringen.
„Das war ein offener und konstruktiver Austausch. Mehr Geschwindigkeit in die Verfahren zu bekommen, ist eine herausfordernde Aufgabe, die jedoch dringend angegangen werden muss. Der heutige Austausch ist für mich ein wichtiger Baustein dafür“, so Thomas Dörflinger abschließend. Er werde im Frühjahr nochmals beim Umweltministerium nachfassen, welche Verbesserungen sich aufgrund des Termins in Ummendorf bis dahin ergeben haben.