Denkmal: Land fördert Kirchturmsanierung der Pfarrkirche St. Oswald in Achstetten mit 52.600 Euro - 31.7.24

Katholische Kirche St. Oswald in Achstetten. Foto: Jürgen Hubrich

Seit über 40 Jahren unterstützt das Land Baden-Württemberg Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen beim Erhalt und der Sanierung dieser Kulturschätze. Aus dem Landkreis Biberach wurde in die diesjährige zweite Tranche des Denkmalförderprogramms die Kirchturmsanierung der Pfarrkirche St. Oswald in Achstetten aufgenommen, deren Träger mit 52.600 Euro gefördert wird. 
 
„Denkmale stehen für Heimat, Identität und die reiche Geschichte unserer Region und unseres Landes. Gerade auch die Kirchtürme in Oberschwaben, wie zum Beispiel der der Pfarrkirche St. Oswald in Achstetten, leisten das. Dies soll auch für die kommenden Generationen erlebbar sein. Mit ihrem Engagement zum Erhalt dieses Erbes leisten die Eigentümerinnen und Eigentümer, Kirchen, Kommunen und Vereine einen besonderen Beitrag. Daher ist die Denkmalförderung richtig, zumal der überwiegende Anteil der Fördermittel aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg stammt“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur heutigen Bekanntgabe des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen der in die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 aufgenommenen Vorhaben.
 
Im Rahmen der diesjährigen zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms werden der Erhalt und die Sanierung von landesweit 48 Kulturdenkmalen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro unterstützt. Darunter befinden sich 18 Projekte von privaten Antragstellern, 22 von kirchlichen Trägern und acht von Kommunen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die geförderten Vorhaben privater Antragstellerinnen und Antragsteller nicht veröffentlicht.
 
Weitere Informationen
 
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent für spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg bereitgestellt hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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