19 Projekte im Landkreis Biberach erhalten rund 721.000 € ELR-Förderung vom Land - 11.8.23
Booster für den Ländlichen Raum
Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg läuft es richtig rund! Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, erhalten insgesamt 162 zukunftsweisende Projekte eine unterjährige Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. 19 Projekte aus dem Wahlkreis Biberach erhalten dabei eine Fördersumme von insgesamt rund 721.000 Euro.
„Auf unsere Landesregierung ist Verlass. Wenn es darauf ankommt, handelt sie schnell und sorgt dafür, dass sich wichtige Impulse im Ländlichen Raum weiterentwickeln können. Durch die unterjährige Förderung des ELR können gut vorbereitete Vorhaben und Projekte zügig starten. Ich freue mich sehr, dass auch in dieser Förderrunde wieder Projekte aus meinem Wahlkreis mit dabei sind. Ein klares Zeichen, wie kreativ, engagiert und motiviert unsere Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum sind“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur heutigen Bekanntgabe der Zuwendungsempfänger.
Hintergrundinformation:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.