Denkmalförderung des Landes: 146.000 € gehen in den Landkreis Biberach - 8.11.22

Sanierung Stadtpfarrkirche St. Martin in Biberach, Instandsetzung Wallfahrtskirche St. Michael in Aufhofen und Flächenerwerb archäologische Fundstelle in Bad Schussenried neu aufgenommen

Foto: hkama/stock.adobe

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. „Denkmäler sind ein wertvoller Teil unseres kulturellen Erbes. Es ist wichtig, dieses für die nachkommenden Generationen zu erhalten - und die Unterstützung der Denkmaleigentümer durch das Land dafür der richtige Ansatz. Die Fördermittel kommen zudem unseren heimischen Betrieben zugute, die an den Sanierungsmaßnahmen beteiligt sind. Von der Denkmalförderung profitiert unsere Region damit in mehrfacher Hinsicht“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur Bekanntgabe der in der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms des Landes 2022 unterstützen Projekte.
 
Aus dieser dritten Förderrunde fließen in den Landkreis Biberach insgesamt über 146.000 Euro in folgende Vorhaben zum Erhalt von Kulturdenkmalen: in Bad Schussenried der Flächenankauf einer archäologischen Fundstelle im Olzreuter Ried 42.930 Euro, in Biberach die Sanierung der Außenschale und des Dachstuhls der Stadtpfarrkirche St. Martin 52.800 Euro und in Schemmerhofen-Aufhofen die Instandsetzung des Dachtragwerks, die Restaurierung der Raumschale und der Ausstattung der Wallfahrtskirche St. Michael 50.370 Euro.
 
Landesweit fließen mit der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 rund 3,7 Millionen Euro in die Erhaltung und die Sanierung von 42 Kulturdenkmalen. Diese Mittel verteilen sich auf 22 private, 12 kirchliche und 8 kommunale Projekte. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Hintergrundinformationen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
 
Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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