Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen ist beste Vorsorge - 2.8.22
Stärkung der Gastronomie
Genussvoll essen und trinken - auch das gehört zu Oberschwaben. „Die vielfältige Gastronomie im Landkreis Biberach ist ein wahrer Schatz unserer Region. Hier geht es um Lebensqualität, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie gesellschaftliche Treffpunkte. Auch deshalb haben Land und Bund die Gastrobranche während der Corona-Pandemie stark unterstützt. Der Ukraine-Konflikt setzt den Gastronominnen und Gastronomen nun zudem zu. Die Kostensteigerungen bei Energie und Lebensmitteln sowie der akute Personalmangel sind echte Herausforderungen für die Branche.
Vor diesem Hintergrund müssen unsere Gastronomiebetriebe erhalten bleiben. Ein zentraler Schlüssel dafür ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für Speisen, die jetzt dauerhaft entfristet werden muss. Das ist die beste Vorsorge davor, die Gastronomie mit weiteren massiven Hilfsprogrammen unterstützen zu müssen“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach.
In zahlreichen Gesprächen, so Dörflinger, hätten Gastronominnen und Gastronomen aus dem Landkreis Biberach die Wirksamkeit der Mehrwehrsteuersenkung betont. Er sei davon überzeugt, dass die Branche bei den richtigen finanziellen Rahmenbedingungen gut auch durch diese Krise kommen werden.
„Der DEHOGA war in den zurückliegenden Monaten sehr aktiv und hat mit seiner politischen Arbeit einiges bewirkt. So hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz im Wahlkampf klar für eine dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen, ebenso Bundesfinanzminister Christian Lindner. Somit ist es für mich klar. Die 7 Prozent auf Speisen sind nämlich viel mehr als eine Krisenhilfe - sie sind ein notwendiger Beitrag zur steuerpolitischen Fairness und eine Chance, das Gastgewerbe als Beschäftigungsmotor und Leistungsträger einer modernen Tourismuswirtschaft dauerhaft weiterzuentwickeln“, sagt Ludwig Zwerger, erster Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) im Kreis Biberach.
Denn, so Zwerger, in Anbetracht steigender Kosten für Beschäftigung, Energie und Einkauf wäre eine Rücknahme der Reduzierung nichts anderes als eine direkte Steuererhöhung. Sie wäre damit ein Preistreiber, der die Branche massiv wirtschaftlich beschädigen und auch die wirtschaftlichen Perspektiven vieler Betriebe und Tausender Beschäftigten stark beeinträchtigen würde. „Und der Endverbraucher soll das bezahlen?“, fragt Zwerger abschließend.
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Hintergrund:
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen in Gastronomiebetrieben ist auf den 31. Dezember 2022 befristet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen in Gastronomiebetrieben über den 31. Dezember 2022 hinaus.