Hygiene- und Schutzmaßnahmen beschäftigen Kindergärten - 10.6.20
Staatssekretär Schebesta und Dörflinger tauschen sich mit Leitungen und Trägern aus dem Landkreis Biberach aus
sz - Landkreis Biberach
Nachdem coronabedingt die Kindergärten und die Kindertagespflege über Wochen nur eine eingeschränkte Betreuung anbieten konnten, soll nun bis Ende Juni die vollständige Öffnung erfolgen. Der Biberacher CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger hat vorab einen Austausch von Kitaleitungen und -trägern aus dem Landkreis Biberach mit dem Staatssekretär im Kultusministerium, Volker Schebesta (CDU), organisiert. Rund 40 Teilnehmer nutzten diesen Austausch in Form einer Videokonferenz.
„Diese Nachricht und die angekündigte vollständige Öffnung lässt viele Eltern aufatmen. Für die verantwortlichen Träger sowie die Beschäftigten in den Kindergärten ist die Umsetzung aber eine echte Herausforderung“, so Dörflinger. Vorab konnten die Kindergartenleitungen ihre Fragen und Themenschwerpunkte nennen. Dabei, so führte Dörflinger aus, sei deutlich geworden, wie unterschiedlich auch bei den Kindergartenleitungen die geplanten Öffnungen gesehen wurden. Die Bandbreite reiche von „Bitte schnell wieder die Kindergärten vollständig öffnen“ bis hin zu „Mir gehen die Öffnungen zu weit“.
Einen breiten Raum nahmen in der Fragerunde die angedachten Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie deren Umsetzung ein. Der Staatssekretär führte aus, dass die Hygienemaßnahmen nicht vom Kultusministerium erlassen werden, sondern gemeinschaftlich vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), den Unfallkassen sowie vom Landesgesundheitsamt. Beim angestrebten Regelbetrieb werden nach Ansicht des Landes die Abstandsgebote in den Einrichtungen entfallen, da diese von den Kindern nicht einzuhalten wären. Dem folgten Fragen zur Geschlossenheit der Kindergruppen, die kein Wechseln der Kinder zwischen den einzelnen Gruppen oder eine Durchmischung während der Pausen zulasse. Auf Wunsch des Landesgesundheitsamts, so Schebesta, würden keine offenen Konzepte zugelassen. Damit solle die Nachvollziehbarkeit bei Infektionen gewährleistet und die notwendige Schließung der ganzen Einrichtung bei einem Infektionsfall verhindert werden.
Die Einrichtungsträger sprachen auch die ausgebliebenen Kitagebühren an. Schebesta machte deutlich, dass das Land die Träger hier nicht im Regen stehen lasse und die ausgefallenen Gebührenanteile über das Finanzausgleichsgesetz sowie pauschale kommunale Hilfen von 200 Millionen Euro gedeckt würden. Weitere Verhandlungen würden in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) und mit den kommunalen Landesverbänden geführt.