CDU sieht im grünen Verkehrsminister eine Gefahr für die Koalition - 11.1.19

Manuel Hagel © Foto: DPA

Stuttgart - kab - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat die CDU-Fraktion verärgert - so sehr, dass CDU-Generalsekretär Manuel Hagel von einem "Schaden für die Koalition" spricht. In der "Kontext-Wochenzeitung" hatte Hermann vom Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 als "grandiose Fehlentscheidung" gesprochen.


Es ist nicht das erste Mal, dass sich der erklärte S21-Gegner Hermann kritisch über das Mammut-Projekt äußert. Das wolle er nicht mehr länger dulden, so Hagel, der Hermann mit einem trotzigen Kind vergleicht. "Jetzt stellt er erneut das Ergebnis des Volksentscheids als Fehlentscheidung infrage. Das muss endlich aufhören. Hermann vergiftet damit das Klima in unserer Koalition. Das wollen und werden wir nicht mehr tolerieren", sagte Hagel der "Schwäbischen Zeitung". Im Gegenzug wirft er Hermann vor, mit Rückendeckung der Grünen das Schienenprojekt durch Zeitverzögerungen zu behindern, damit "die düsteren Prophezeiungen der Grünen nachträglich wahr werden", erklärt Hagel.


Ähnlich argumentiert Thomas Dörflinger, Verkehrsexperte der CDU-Landtagsfraktion. "Es ist bemerkenswert, wenn alle diejenigen, die das Projekt jahrelang aktiv bekämpft haben, immer wieder die Kostensteigerungen und Verzögerungen kritisieren, die sie durch ihr eigenes Handeln selbst mit verursacht haben", sagte der Biberacher Abgeordnete der "Schwäbischen Zeitung". Stuttgart 21 sei durch den Volksentscheid demokratisch legitimiert. "Wer im Nachhinein den Projektbefürwortern Desinformation vorwirft, der zeigt sich als schlechter Verlierer", so das Biberacher Landtagsmitglied. Hermann hatte von "übler Desinformation" gesprochen.


Hagel forderte Hermann auf, seine Energie für eine "ideologiefreie Verkehrspolitik" einzusetzen. "Mit seinen Verunglimpfungen zerdeppert er aus rein persönlicher Motivation viel Porzellan und schadet dem Vertrauen innerhalb der Koalition", warnte Hagel.

Copyright Schwäbische Zeitung - Gesamtausgabe, "Wir im Süden" vom 11.1.2019

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