Sonntagsverkauf einheitlich regeln? - 17.9.16
Der Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger will Kleine Anfrage an Regierung stellen
Von Markus Dreher
Schemmerhofen - Der Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU) will sich in einer Kleinen Anfrage erkundigen, wie die Regeln zum Sonntagsverkauf in allen Bundesländern ausgestaltet sind. Diese konkrete Zusage machte er der Familie Keck bei einem Besuch von deren Bäckerei mit angeschlossenem Lebensmittelladen in Schemmerhofen.
Das Zusammentreffen vermittelte die Gemeinde, Bürgermeister Mario Glaser integrierte es ins Programm von Dörflingers Gemeindebesuch in Schemmerhofen. Im Sommer 2015 waren die Kecks angezeigt worden, weil sonntags nicht nur frische Backwaren verkauft wurden. Frische Brezeln und Brötchen, frische Milch sowie Zeitungen zum Beispiel dürfen sonntags in die Tüte, andere Waren nicht.
Seitdem die Polizei nach der Anzeige vor einem Jahr kontrolliert hat, sperren die Kecks die Bäckerei sonntags vom übrigen Laden ab und achten nach eigener Aussage strikt darauf, dass nichts anderes mitgenommen wird. Daniel Keck sagte jedoch, dass die Bestimmungen nicht überall so konsequent umgesetzt würden. Als Folge "dürfen wir weniger verkaufen als viele andere mit kleinerem Sortiment oder als Tankstellen". Keck plädierte daher dafür, entweder die Bestimmungen zu lockern und großzügiger auszulegen oder aber konsequent und für alle einheitlich umzusetzen.
Andere sind großzügiger
Keck verwies zudem darauf, dass in anderen Bundesländern die Bestimmungen laxer seien. Der Bund gibt in Sachen Ladenöffnung einen Rahmen vor, den die Bundesländer ausgestalten. Bürgermeister Glaser sagte, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz machten die striktesten Vorgaben, viele nördlichen Bundesländer handhabten es großzügiger. Vom Ausland ganz zu schweigen: "Ich war gerade im Urlaub in Dänemark, da kaufen sie selbstverständlich sonntags ein. Genauso in Österreich, und das ist sogar katholischer geprägt."
Vor diesem Hintergrund will Dörflinger sich in einem ersten Schritt erkundigen, welche unterschiedlichen Regelungen es gibt. Auf eine Kleine Anfrage erhalte er eine schriftliche Antwort vom Ministerium und danach werde er sich mit den Kecks wieder in Verbindung setzen.
Der Abgeordnete deutete an, dass er eine einigermaßen einheitliche Auslegung dessen, was als Frühstücksbedarf gilt, für sinnvoll hält. So könnte er sich wohl vorstellen, dass zu den frischen Brötchen auch abgepackte Butter und ein Nutellaglas mitgenommen werden - was in Baden-Württemberg nach strenger Auslegung nicht erlaubt ist.
"Nahrungsmittel ja, aber beim Waschmittel wird's für mich schwieriger", sagte Dörflinger. "Dinge des täglichen Bedarfs kann man auch unter der Woche einkaufen." Schließlich wüssten die Leute, dass jede Woche mit einem Sonntag ende. Einer generellen Sonntagsöffnung redet der CDU-Mann also nicht das Wort, auch mit Rücksicht auf das Personal und andere Interessen.
Bürgermeister Glaser wies darauf hin, dass es den örtlichen Handel im ländlichen Raum zu erhalten gelte - was schwierig genug sei. In schriftlichen Unterlagen für den Abgeordnetenbesuch wirft die Schemmerhofer Verwaltung die Frage auf, ob eine gesetzliche Sonderstellung für inhabergeführte Bäckereien, Dorfläden und Nahversorger auf dem Land denkbar wäre.
"Ungemein wichtig"
Vor dem Gespräch hatte Dörflinger den Produktionsbetrieb der Kecks in Schemmerhofen besichtigt. Glaser sagte, das Familienunternehmen sei "für die Gemeinde ungemein wichtig" - für die Nahversorgung, als Gewerbesteuerzahler und weil es 80 Mitarbeiter beschäftigt. Selbst in vielen Nachbargemeinden verbänden die Leute Schemmerhofen häufig auch mit dem Namen der Bäckerei.