Schulbauförderung im Landkreis Biberach - 17.12.21
ZUMELDUNG von Thomas Dörflinger: „Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig, die kommunalen Schulträger zu unterstützen, um gemeinsam für moderne Lern- und Lebensräume an den Schulen zu sorgen,“ berichtet der Biberacher CDU-Wahlkreisabgeordnete Thomas Dörflinger. „Besonders freut mich natürlich, dass in diesem Jahr drei Schulen im Landkreis Biberach in den Genuss dieser Schulbauförderung kommen, um die Gebäude für die Schülerinnen und Schüler entsprechend anpassen zu können.“ Gefördert werden dabei der Umbau der Karl-Arnold-Schule in Biberach mit 243.000 Euro, der Umbau des Progymnasiums in Bad Buchau mit 319.000 Euro und die Erweiterung und der Umbau der Grundschule in Erolzheim mit 423.000 Euro. Thomas Dörflinger betont abschließend, „Mit diesen Fördergeldern sorgen wir für sehr gute Lehr- und Lernbedingungen.“
Schulbau und Schulsanierung: Land fördert im Jahr 2021 Schulhausprojekte mit mehr als 206 Millionen Euro
Kultusministerin Theresa Schopper: „Mit den Geldern machen wir die Schulen fit für die Zukunft.“
Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger bei ihren Schulbau- und Schulsanierungsprojekten im Jahr 2021 mit insgesamt 206 Millionen Euro. Dabei entfallen rund 115 Millionen Euro auf 82 Schulbauprojekte sowie 85 Millionen Euro auf 107 Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden. Dazu kommen über 6 Millionen Euro für 15 Bauprojekte von Ganztagsschulen. „Wir unterstützen die Schulträger dabei, ihre Schulgebäude für die Zukunft fit zu machen – auch hinsichtlich Digitalisierung und Ganztag. Mit der Förderung der vielfältigen Baumaßnahmen an Schulen durch das Land investieren die Schulträger in ein modernes und zukunftsorientiertes Lehr- und Lernumfeld“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Mit den Fördermitteln für den Schulhausbau werden neben fertig gestellten Schulbaumaßnahmen auch Baumaßnahmen gefördert, die sich derzeit bereits im Bau befinden oder innerhalb des nächsten Jahres begonnen werden. Die Auswahl der jetzt geförderten Baumaßnahmen erfolgte unter Mitwirkung eines Beirates aus Vertretern der Kommunalen Landesverbände und der jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
Bau und Sanierung: Förderung von Bauprojekten
Im Schulbauprogramm werden schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen gefördert, die unter längerfristigen Gesichtspunkten erforderlich sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schülerzahlen gestiegen sind oder Schulräume nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen und für diese Ersatzbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Mit dem Sanierungsprogramm unterstützt das Land Baumaßnahmen, die dazu dienen, den baulichen oder technischen Standard an bereits bestehenden Gebäuden wiederherzustellen oder zu verbessern, zum Beispiel bei Fenstern, Heizungen oder Sanitäranlagen.
Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen
Wie in den Vorjahren unterstützt das Land auch in diesem Jahr den Aufbau von Ganztagangeboten an Schulen. Dafür müssen die Schulen belegen, dass sie einen Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden durchführen. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss der Schulträger ein Mittagessen anbieten. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden, und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Gefördert werden die für einen Ganztagsbetrieb zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.
Weitere Informationen
Im Jahr 2020 wurde die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) mit dem Ziel neu gefasst, die Schulträger dauerhaft bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.
Seit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben können. Insgesamt unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Schulträger in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 400 Millionen Euro.
Pressemitteilung 126/2021 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport