Landesmittel für Hochwasserrückhaltebecken Wolfental in Biberach 16.12.21

ZUMELDUNG von Thomas Dörflinger: Auch in diesem Jahr haben im Landkreis Biberach, wie bereits 2016, Hochwasserereignisse zu starken Schäden geführt und eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Betroffen davon war neben anderen Kommunen auch die Stadt Biberach.
 
„Beim Hochwasserschutz geht es um die Sicherheit der Menschen und den Schutz von Hab und Gut. Gemeinsames Ziel von Gemeinden, Landkreis und Land sind daher wirksame Schutzmaßnahmen, um die schlimmen Auswirkungen des Hochwassers bestmöglich zu reduzieren. Ich freue mich sehr, dass das Land den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Wolfental am Rotenbach in Biberach mit über 2,36 Millionen Euro unterstützt. Das zeigt, wie wichtig dem Land die Menschen in unserer Region sind. Ich werde mich weiter für mehr Hochwasserschutz im Landkreis Biberach und - aufgrund der Dringlichkeit - auch für eine Beschleunigung der Planungsprozesse solcher Maßnahmen einsetzen“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur Bekanntgabe der Förderung durch das Umweltministerium. Er danke der Stadt Biberach, dass sie den Hochwasserschutz konsequent vorantreibe.

Land fördert Bau von Hochwasserrückhaltebecken Wolfental am Rotbach mit mehr als 2,36 Millionen Euro

Umweltministerin Thekla Walker: „Biberach packt die wichtige Zukunftsaufgabe Hochwasserschutz und Starkregen-Management an. Das Land unterstützt das Vorhaben gerne.“


Das Land fördert den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Wolfental am Rotbach mit 2.363.000 Euro – und damit den ersten Baustein eines Gesamtkonzeptes, mit dem sich die Stadt Biberach an der Riß künftig vor Hochwasser und Starkregen schützen will. „Wir begrüßen es, dass die Stadt Biberach die wichtige Zukunftsaufgabe Hochwasserschutz und Starkregen-Management so konsequent anpackt. Nach umfangreichen Untersuchungen soll nun ein ganzes Maßnahmenbündel umgesetzt werden. Das Land ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt das Vorhaben gerne“, betont Umweltministerin Thekla Walker in Stuttgart (16.12.).

Biberach war zuletzt im Juni 2021 und auch schon im Jahr 2016 durch starke Hochwasser- und Starkregenereignisse betroffen. Menschen wurden verletzt, im Stadtgebiet sowie in mehreren Ortsteilen entstanden Schäden in Millionenhöhe.

Weitere Vorhaben in der Planung
Flächen in Biberachs Innenstadt sind teilweise als Überflutungsflächen ausgewiesen. Aus Richtung Mittelbiberach und Reute kommend fließt der Rotbach in die Innenstadt, wo er in die Riß mündet. Überlegungen zu einem Hochwasserschutz am Rotbach gibt es bereits seit den 1970er-Jahren.

Das Hochwasserrückhaltebecken Wolfental schützt die Stadt künftig vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis aus dem Rotbach. Die Anlage schließt den natürlichen Talraum des Rotbachs künftig mit einer Dammlänge von circa 350 Meter und rund 3,5 Meter Höhe gegen die Bebauung ab. Das Stauvolumen des geplanten Rückhalteraumes beträgt 279.000 Kubikmeter.

Neben dem Hochwasserrückhaltebecken Wolfental sollen in den kommenden sechs Jahren das Hochwasserrückhaltebecken Hagenbucher Graben und Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen im Teilort Ringschnait realisiert werden. Die Kosten für das Gesamtkonzept belaufen sich dabei nach derzeitigen Schätzungen auf insgesamt rund 5,9 Millionen Euro.


Ergänzende Informationen:
Das Hochwasserrückhaltebecken Wolfental besteht aus einem Dammbauwerk mit integrierten Auslassbauwerken und einer überströmbaren Hochwasserentlastungsanlage. Durch die Bauweise wird die Durchgängigkeit des Gewässers für Wasserlebewesen gewährleistet. Eine geringe Dammhöhe in Verbindung mit flachen, gut in die Umgebung eingebundenen Böschungen sorgt dafür, dass der wichtige Kaltluftstrom in die Innenstadt nicht beeinträchtigt wird.

Das Hochwasserrückhaltebecken Hagenbucher Graben und die Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen im Teilort Ringschnait befinden sich derzeit in Planung.

Näheres zur Hochwasserschutzstrategie des Landes finden Sie im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de

Pressemitteilung Nr. 274/2021 vom 16.12.2021 - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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