Land und Partner fördern Schwimmkurse: Anträge stellen - 18.6.21

Schwimmvereine, DLRG-Ortsgruppen und private Anbieter können Anträge stellen

Foto: Natallia Vintsik/stock.adobe

Sommerzeit ist Badezeit - und die derzeitige Corona-Lage macht es wieder möglich, dem Schwimmvergnügen nachzugehen. „Nach den coronabedingten Entbehrungen drängt es die Menschen wieder in die Badeseen und Schwimmbäder auch im Kreis Biberach. Mir ist es wichtig, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, das Schwimmen zu erlernen. Denn Schwimmen zu können bedeutet Sicherheit, und zwar ein Leben lang. Aufgrund geschlossener Bäder mussten in den Corona-Hochphasen viele Schwimmkurse abgesagt werden. Daher ist mir das Sofortprogramm für Schwimmkurse sehr wichtig“, sagt CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger. Er hoffe, dass viele Vereine und Kursanbieter im Landkreis Biberach dieses Angebot wahrnehmen und damit mehr Schwimmkurse angeboten werden. 
 
Das Kultusministerium hat gemeinsam mit den beiden Schwimmverbänden und DLRG-Landesverbänden das „Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert. Mit einem Programmvolumen von 900.000 Euro werden befristet Anreize für den Ausbau des Angebots an Schwimmkursen geschaffen. Jeder Kurs wird mit pauschal 200 Euro bezuschusst. Sollten Kurse nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs unterstütz werden. Anträge können Schwimmvereine, DLRG-Ortsgruppen und private Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg ab dem 21. Juni bis zum 30 November 2021 stellen. Gefördert werden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zum Alter von einschließlich 13 Jahren. Voraussetzung sind, dass Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten, der Gesamtumfang mindestens 600 Minuten beträgt und inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abgebildet werden.

Weitere Informationen und Anträge finden sich ab dem 21. Juni auf www.sofortprogrammschwimmenbw.de.

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