"Wir fordern den Start der Regio-S-Bahn Donau-Iller in Baden-Württtemberg" - 26.2.21

Zumeldung von Thomas Dörflinger

Zum offenen Brief des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller an Verkehrsminister Winfried Hermann MdL „Wir fordern den Start der Regio-S-Bahn Donau-Iller in Baden-Württemberg und eine vorbehaltlose Unterstützung durch das Land“ vom 26.02.2021
 
Mit einem offenen Brief haben sich Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch als Vorsitzender und die Landräte Peter Polta (Landkreis Heidenheim), Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis) und Dr. Heiko Schmid (Landkreis Biberach) als Vorstandsmitglieder des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller an Verkehrsminister Winfried Hermann gewandt. Hierzu äußert sich auch CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger als verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und als Abgeordneter des Wahlkreises Biberach:
 
„Die Landräte und der Ulmer Oberbürgermeister haben Recht. Wer ernsthaft mehr klimafreundliche Mobilität auf der Schiene haben möchte, der muss das Projekt Regio-S-Bahn Donau-Iller nicht nur mit Worten, sondern mit konkreten Taten vorantreiben. Ein sichtbarer Start dieser enormen Steigerung des Angebots im öffentlichen Nahverkehr wäre auf der elektrifizierten Südbahn im Dezember 2021 möglich. Dies fordere ich von Verkehrsminister Winfried Hermann und seinem Hause. Sonst bleibt von der vielfach propagierten Verkehrswende gerade im ländlichen Raum nichts außer Schall und Rauch.“ Die gesamte Region stehe geschlossen hinter der Regio-S-Bahn Donau-Iller, so Dörflinger, „einen vergleichbaren Einsatz von Verkehrsminister Hermann für dieses Projekt kann ich hingegen nicht erkennen“. Der heute bekanntgegebenen Anmeldung des Projekts beim Bund müssten nun zeitnah weitere Schritte folgen.
 
Dörflinger betonte, er mache sich seit Jahren in der Landespolitik für die Verwirklichung der Regio-S-Bahn Donau-Iller stark. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels müsse es gelingen, durch attraktive Angebote mehr Menschen unter anderem für die Nutzung des Schienenverkehrs zu gewinnen. Dies gelte insbesondere auch für den ländlichen Raum.

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