Zustand der Brücken im Landkreis Biberach - 6.3.20

Land stellt dauerhaft Fördermittel für kommunale Brückensanierungen bereit

© detailfoto/adobe.stock

Viele Brücken im Land sind in die Jahre gekommen. Spätestens, wenn diese gesperrt oder nur noch eingeschränkt befahrbar sind, wird deren Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege offensichtlich. Aufgrund dieser wichtigen Funktion habe Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger (CDU) mit einer Kleinen Anfrage den Zustand der Brücken im Landkreis Biberach abgefragt.
 
Die Antwort des Verkehrsministeriums zeigt, dass im Landkreis Biberach keine Brücke, die in die Zuständigkeit beziehungsweise Auftragsverwaltung des Landes fällt, derzeit als „sanierungsbedürftig“ eingestuft wird. Als „mittelfristig sanierungsbedürftig“ wird nur die Kanzachbrücke bei Bad Buchau-Kappel bewertet, was einer Zustandsbewertung von „Nicht ausreichend“ entspricht. „Es ist eine gute Nachricht, dass der Ersatzneubau der Kanzachbrücke mit Gesamtkosten von 800.000 Euro noch in diesem Jahr vom Land realisiert werden soll. Die Zustandsbewertung des Ministeriums zeigt aber auch, dass in den kommenden Jahren mit weiterem Sanierungsbedarf gerechnet werden muss. Denn bei 11 von insgesamt 92 Brücken an Landstraßen und 27 von insgesamt 124 Brücken an Bundesstraßen im Landkreis wird der Zustand nur als ‚Ausreichend‘ eingestuft. Darauf muss die Politik gefasst sein“, sagt Dörflinger.       
 
Saniert werden müssen auch Brücken, für die die Gemeinden, Städte und der Landkreis zuständig sind. „Für die Kommunen sind die teuren Instandsetzungsmaßnahmen von Brücken oft eine große Herausforderung. Wichtig ist mir, dass das Land den Gemeinden, Städten und Landkreisen dauerhaft Fördermittel für die Instandhaltung von Brücken bereitstellt. Ich begrüße es daher sehr, dass seit Beginn des Jahres auch die Ertüchtigung und der Ersatzbau von kommunalen Brücken über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kurz LGVFG, gefördert werden. Das ist eine vorausschauende Politik, damit die Kommunen ihre Brücken rechtzeitig sanieren können, um später notwendig werdende höhere Kosten zu vermeiden. Das Land steht damit fest an der Seite der Kommunen“, sagt Dörflinger.
 
Der in den Jahren 2017 bis 2019 vom Land bereitgestellte Kommunale Sanierungsfonds Brücken wurde zum Jahresbeginn in die Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommen. Somit stehen nun dauerhaft Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen von kommunalen Brücken bereit, wobei der Regelfördersatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt.
 
Laut Verkehrsministerium ist im Jahr 2020 die Realisierung folgender Brückeninstandsetzungen im Landkreis Biberach vorgesehen, die in die Zuständigkeit beziehungsweise Auftragsverwaltung des Landes fallen oder eine Förderung des Landes erhalten:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.