Land unterstützt Projekte der Dorfgastronomie/Grundversorgung im Wahlkreis Biberach - 22.6.20
Mit der ELR-Sonderlinie Dorfgastronomie/Grundversorgung hat das Land ein besonderes Augenmerk auf die lokale Grundversorgung und speziell auf Dorfgasthäuser sowie Gemeinschaftseinrichtungen gerichtet.
Gerade im ländlichen Raum sind Gemeinschaftseinrichtungen und Gastronomiebetriebe wichtig für die Stärkung und Attraktivität unserer Ortskerne. Dabei dienen diese zum einen der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, zum anderen sind sie für die Menschen vor Ort auch ein wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen.
„Unsere Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut und es ist von großer Bedeutung, dass diese erhalten bleiben. Dorfgastronomie und Gemeinschaftseinrichtungen sind enorm wichtig für die Lebensqualität und das gesellschaftliche Leben vor Ort“, so der Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU). „Daher freue ich mich ganz besonders, dass mehrere Projekte in meinem Wahlkreis im Rahmen der ELR-Sonderlinie mit einer Summe von insgesamt 1.032.790 € gefördert werden.“
Aus der ELR-Sonderlinie gibt es Fördermittel für Projekte in folgenden Gemeinden und Städten im Wahlkreis Biberach: für Betzenweiler 53.520 Euro (Gemeinschaftseinrichtung/Einrichtung einer Krippengruppe), Ertingen 385.470 Euro (Schaffung von Gemeinschaftsräumen in Binzwangen), Maselheim 19.950 Euro (Grundversorgung), Ochsenhausen 250.000 € (Arbeiten/Gastronomie und Hotel), Schemmerhofen 323.850 € (Gastronomie und Wohnen).
Hintergrundinformation: Mit dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) stärkt das Land Baden-Württemberg die Attraktivität der Kommunen im ländlichen Raum. Da gastronomische Betriebe wie Dorfgaststätten aber auch Hotels, Bistros und Cafés für die Grundversorgung vieler Menschen in Baden-Württemberg von elementarer Bedeutung sind, unterstützt das Land mit der Sonderlinie „Dorfgastronomie/Grundversorgung“ erstmalig auf breiter Basis speziell alle Träger der gastronomischen Grundversorgung bei Investitionen, um der Bevölkerung im Ländlichen Raum gleichwertige Lebensbedingungen zu bieten.
Im Gegensatz zu den Ausschreibungen für die Jahresprogramme des ELR gab es in der Sonderausschreibung klare inhaltliche Gewichtungen. So wurden beispielsweise alle qualifizierten Projekte für Dorfgaststätten und Maßnahmen der Grundversorgung berücksichtigt. Landesweit konnten zahlreiche gastronomische Vorhaben innerhalb der ‚Sonderlinie Dorfgastronomie‘ sowie Projekte zur Stärkung der lokalen Grundversorgung in die Förderung aufgenommen werden. Auch die Maßnahmen, die der Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen dienen, wurden alle berücksichtigt. Aus weiteren Förderschwerpunkten wurden außerdem besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte aufgenommen. Insgesamt umfasst die erste Tranche der ELR-Sonderlinie eine Fördersumme von rund 15,8 Millionen Euro für Projekte in ganz Baden-Württemberg.
Aufnahmeanträge können bis Ende August gestellt werden. Unabhängig von der Bekanntgabe dieser Programmentscheidung gilt: Für weitere Projekte von Unternehmen können noch bis Ende August Aufnahmeanträge gestellt werden – es wird monatlich eine Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung geben.