Land fördert Feuerwehren im Landkreis Biberach mit 792.672 Euro - 26.5.20

Die Feuerwehren sind Helfer und Retter in den verschiedensten Notlagen. „Die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind immer dann zur Stelle, wenn es brenzlig, anstrengend und gefährlich wird. Neben Mut und Einsatz benötigen sie dafür eine leistungsfähige Ausstattung und passende Feuerwehrgebäude. Dass das Land die Städte, Gemeinden und Kreise bei diesen kostspieligen Investitionen unterstützt, ist wichtig. Daher freue ich mich, dass neben der Pauschalförderung in diesem Jahr alle beantragten Feuerwehrprojekte der Gemeinden im Landkreis Biberach bewilligt wurden. Das stärkt das wertvolle ehrenamtliche wie hauptamtliche Engagement und schafft Sicherheit und Schutz für uns alle“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger (CDU) zur Bekanntgabe der Feuerwehrförderung im  Regierungsbezirk Tübingen am 26. Mai.
 
Die Feuerwehrförderung in der Gesamthöhe von 792.672 Euro, die im Jahr 2020 in das Feuerwehrwesen im Landkreis Biberach fließt, setzt sich folgendermaßen zusammen: Die Gemeinden des Kreises erhalten im Rahmen der Projektförderung insgesamt 408.000 Euro, womit vor allem die Fahrzeugbeschaffung und der Neu- sowie Umbau der Feuerwehrhäuser unterstützt wird. Hinzu kommt die Pauschalförderung an den Landkreis mit 3.500 Euro sowie die Pauschalförderung für die Feuerwehrangehörigen und die Mitglieder der Jugendfeuerwehren mit 326.230 Euro. Ausbildungskosten, die Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie der Betrieb von Werkstätten werden damit gefördert. Für die im Freistaat Bayern geleisteten Einsätze kommt noch eine Förderung von 312,50 Euro hinzu. Ergänzt wird dies noch durch die Pauschalförderung für Feuerwehrangehörige und Angehörige der Jugendfeuerwehr des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach in Höhe von 54.630 Euro.     
 
Alle beantragten Projektförderungen der Gemeinden aus dem Landkreis Biberach erhalten im Jahr 2020 eine Unterstützung. Hierbei leitet das Regierungspräsidium Tübingen nur die Fördermittel an das Landratsamt. Die konkreten Bewilligungsbescheide werden folgend vom Landratsamt Biberach an die Gemeinden ausgestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.