Kassen-Nachrüstung im Handwerk: Dörflinger setzt sich wegen Corona-Pandemie für Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung ein - 27.5.20
Ab dem 1. Oktober 2020 müssen nach derzeitigem Stand grundsätzlich alle Kassensysteme der Handwerksbetriebe mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese sollen Manipulation der Kassenaufzeichnungen verhindern und damit eine regelkonforme Besteuerung sicherherstellen.
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt die Umsetzung der Sicherheitsnachrüstung von Kassen ganz erheblich. Viele Handwerksbetriebe mussten wochenlang schließen, was zu erheblichen Umsatzverlusten und existenziellen Sorgen führt. Hinzu kommt, dass aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen die Nachrüstung der Kassen vor Ort und die Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr erschwert erfolgen kann. Zur Entlastung des Handwerks unterstütze ich daher dessen Forderung, die Übergangsfrist der Nichtbeanstandung von noch nicht TSE-konformen Kassen über den September hinaus zu verlängern. In diesem Sinne werde ich mich an das Bundesfinanzministerium sowie das baden-württembergische Finanzministerium wenden“, sagt der Biberacher CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger, der handwerkspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist.
„Wir sind“, so Dörflinger weiter, „stolz auf unsere vielfältigen Handwerksbetriebe und wollen, dass sie die Corona-Krise gut meistern können. Die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung wäre hierfür sehr nützlich.“
Hintergrundinformationen
Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten hat das Bundesfinanzministerium durch eine Nichtbeanstandungsregelung die Verwendung von Kassen mit elektronischer Aufzeichnungsfunktion auch ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bis längstens zum 30. September 2020 gestattet.