Süddeutsche Haarveredelung Laupheim in Förderlinie für Technologieführer aufgenommen - 29.10.20
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ Unternehmen im Ländlichen Raum, die eine herausragende Innovationskraft auszeichnet. „Innovationsorientierte Firmen sind ein zentraler Schlüssel für Wachstum und Arbeitsplätze gerade auch in ländlich geprägten Regionen. Ich freue mich sehr, dass die Süddeutsche Haarveredelung in Laupheim als besonders zukunftsorientiertes Unternehmen in diese Förderlinie aufgenommen wurde. Für dieses Vorhaben habe ich mich direkt bei Minister Peter Hauk eingesetzt.
Auch angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist dies ein wirksames und wichtiges Programm zur Stärkung unseres Landes, die nur mit der konsequenten Einbeziehung des Ländlichen Raumes gelingen kann“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger (CDU) zur heutigen Bekanntgabe, verbunden mit dem besten Dank an Minister Peter Hauk für diesen positiven Bescheid.
Die familiengeführte Süddeutsche Haarveredelung Fischbach + Miller GmbH + Co. KG in Laupheim ist bereits seit 70 Jahren erfolgreich in der Verarbeitung von Haaren aller Art tätig, wie beispielsweise der Herstellung von Perücken. Zum Kundenkreis zählen neben Friseuren unter anderem auch die Theater-, Film- und Fernsehbranche, Narrenzünfte sowie der Groß- und Einzelhandel. Aufgenommen in die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ wird der Neubau eines Betriebsgebäudes mit Produktions-, Lager- und Büroräumen zur Fertigung passgenauer Perücken für die Film- und Theaterbranche. Besonders innovativ ist in diesem Zusammenhang die Implementierung einer 3-D-Scan-Technologie.
Das Land unterstützt mit der fünfzehnten Auswahlrunde der Technologie-Förderung ‚Spitze auf dem Land!‘ neun Unternehmen im Ländlichen Raum. Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Unterstützt werden kleinere und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte. Die Antragstellung erfolgt durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.