Das Land muß Wege finden, um die Fahrgäste zu entschädigen - 20.12.19
Wir wollen, dass mehr Menschen im Land den ÖPNV nutzen. Dafür sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit die Grundvoraussetzung. Und die sind zur Zeit leider nicht gegeben. Insbesondere seit dem Fahrplanwechsel im Juni läuft es alles andere als rund. Primäres Ziel muss weiterhin sein, die Qualität wieder in den Griff zu bekommen.
Bis es aber soweit ist, dürfen die Leidtragenden nicht im Regen stehen. Daher müssen die Fahrgäste finanziell entschädigt werden. Hier sind zu allererst die Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Pflicht. Ich sehe aber auch das Land in der Verantwortung. Das Land kassiert mittlerweile einen ordentlichen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr: Zum einen aus den vertraglich vereinbarten Strafzahlungen der Verkehrsunternehmen für verspätete oder ausgefallene Züge. Hinzu kommt aber, dass das Land für ausgefallene Züge gar kein Entgelt zahlen muss. Bisher wurden diese Gelder in kleinere infrastrukturelle Verbesserungen z.B. an Weichen oder Signalen gesteckt, um die Qualität zu verbessern. Das war richtig.
Durch das Anwachsen der Regionalisierungsmittel haben wir jetzt aber eine andere Situation. Es kann nicht sein, dass das Land als Aufgabenträger von schlechter Qualität finanziell profitiert. Wir erwarten daher vom Verkehrsministerium, den Fahrgästen, insbesondere den Inhabern von Zeitkarten, einen Teil des Ticketpreises zurückzuerstatten, wenn Züge ausfallen oder verspätet sind. Und natürlich kann und muss dabei zugleich auch die Qualität des SPNV verbessert werden. Über welchen Weg eine Rückerstattung erfolgen kann, muss das Verkehrsministerium prüfen. Für mich gilt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
(Pressemitteilung von Thomas Dörflinger MdL vom 20.12.2019)