T. Dörflinger zur Entscheidung des VGH zu Fahrverboten Euro5-Norm - 13.11.18
Verkehrspolitischer Sprecher CDU-Landtagsfraktion Thomas Dörflinger MdL sagte heute (13. November) zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Fahrverboten/Euro-5-Norm:
"Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart ändert sich an unserem grundsätzlichen Vorgehen innerhalb der Koalition nichts: Mögliche Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 werden zwar jetzt in den Luftreinhalteplan aufgenommen, endgültig werden sie aber erst von den Grenzwerten im Januar 2020 abhängen.
Wir wollen weiterhin saubere Luft. Als Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass das Verkehrsministerium ausreichend finanzielle Mittel und Instrumente zur Hand hat, damit bis Anfang 2020 die Grenzwerte eingehalten werden können. Stickoxidabbauender Asphalt, katalytische Gebäudefarbe, Absaugung und Filterung der Luft und andere von uns vorgeschlagene Maßnahmen müssen endlich umgesetzt und dürfen nicht weiter verschleppt werden. Hier ist die Landesregierung, die Exekutive, gefordert.
Innovative Maßnahmen dürfen nicht im interministeriellen Dickicht und im Behördendschungel hängen bleiben. Dieser Appell geht auch ganz klar an die Stadt Stuttgart und das Regierungspräsidium. Innovation vor Verboten bleibt unsere Maxime. Ebenso muss jetzt der Bund und die Automobilindustrie rasch die Voraussetzungen für eine zügige Hardwarenachrüstung schaffen.“
(Pressemitteilung der CDU-Fraktion Nr. 157/2018 vom 13.11.18)