Gute Signale für die Ortsumfahrungen entlang der B 312 - 8.3.17
„Ich freue mich, dass die langersehnten B 312-Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen einen wichtigen Schritt vorangekommen sind“, kommentiert CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger die Straßenbaukonferenz, zu der Verkehrsminister Hermann Landräte, Bürgermeister und Interessierte eingeladen hatte. Auf dieser stellte das Verkehrsministerium seine Konzeption zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 vor. Nach Auskunft Dörflingers sei das B 312-Projekt unter den insgesamt 46 in Planung befindlichen Maßnahmen, die vorrangig fertiggestellt würden.
„Jetzt macht sich bezahlt, dass der Landkreis Biberach, die IHK Ulm und die betroffenen Kommunen in Vorleistung gegangen sind“, so Dörflinger. Es sei richtig gewesen, die Initiative zu ergreifen und dass das Landratsamt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen die Planungen federführend vorangetrieben habe. Dank dem unermüdlichen Einsatz des CDU-Bundestagsabgeordneten Josef Rief habe es dann auch geklappt, das Projekt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zu bekommen.
Laut Konzeption des Verkehrsministeriums würden alle weiteren Projekte des vordringlichen Bedarfs im Landkreis Biberach, für die noch keine Planungen vorliegen, in eine zweite Umsetzungsstufe fallen. Dazu zähle der Ausbau der B 30 Biberach/Hochdorf - Jordanbad, die Ortsumfahrung Riedlingen (B 311) und die Ortsumfahrung Warthausen (B 465). Verkehrsminister Hermann strebe an, alle Projekte in dieser Kategorie einer Priorisierung zu unterziehen, nach der dann die nach und nach frei werdenden Ressourcen zugewiesen werden sollen. Neben den Kriterien des Bundes möchte der Verkehrsminister landeseigene Kriterien erstellen, nachdem dann die weiteren Baumaßnahmen priorisiert werden sollen.
„Mit den vom Verkehrsminister Hermann aufgestellten Kriterien gibt sich die CDU-Landtagsfraktion noch nicht zufrieden. Hier haben wir noch einigen Abstimmungsbedarf innerhalb der Koalition“, stellt Dörflinger fest. Wichtig sei vor allem, dass der Ländliche Raum entsprechend berücksichtigt werde. „Die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Mittel- und Unterzentren muss in den Auswahlprozess als Kriterium einfließen“, so Dörflinger.
Es sei klar, dass nicht alle Straßenbaumaßnahmen zeitgleich realisiert werden könnten und daher eine gewisse Reihenfolge der Umsetzung notwendig sei. Diese müsse aber in enger Abstimmung mit dem Bund erfolgen, wie im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Heute schon eine fixe Reihenfolge der Projekte für die Zeit nach 2020 festzusetzen, müsse kritisch überdacht werden. Denn auf Änderungen, die sich beispielsweise aus der angehenden Umstellung auf die Bundesfernstraßengesellschaft in der Straßenbauverwaltung ergeben, müsse man auch flexibel genug reagieren können. „Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans muss im Fokus stehen. Es gilt, die große Chance der Verbesserung unserer Infrastruktur durch den Bundesverkehrswegeplan zu ergreifen, denn das sind wichtige Investitionen in unsere Zukunftsfähigkeit“, so Dörflinger abschließend.